31. Mai 2021

Wiederaufnahme des TSC-Betriebes

Wiederaufnahme des TSC-Betriebes

Natürlich geht das nur mit bestimmten Regeln: unser Hygienekonzept gilt weiterhin, einschließlich des Lüftens der Säle nach dem Kurs; tanzen dürfen alle, die einen sog. G3-Status haben,...

also:

  • Getestet – Der Negativtestnachweis (z. B. sog. Bürgertest) ist zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell ausgenommen.
  • Genesen – Genesene benötigen als Nachweis das Ergebnis eines positiven PCR-Tests (oder eines vergleichbaren Tests), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
  • Geimpft – Als Nachweis müssen Geimpfte den gelben Impfpass oder ein anderes Impfdokument über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
  • Kinder im Vorschulalter benötigen keinen Nachweis

1. Regeln zur Nutzung des Clubhauses
  • Nach Betreten des Clubhauses Desinfektion der Hände
    Hierzu ist ein Spender an der ersten Säule angebracht. Weitere Spender sind bestellt, ihre Lieferung wird gegen Ende der kommenden Woche erwartet.


2. Regeln für den Sport in den einzelnen Tanzkreisen
  • Eine Unterrichtsstunde dauert bis auf Weiteres 45 Minuten

  • Die Säle sind nach der Nutzung zu lüften. Ebenso sind Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen (Näheres hierzu siehe Nr. 3). Darüber hinaus soll die Begegnung aufeinanderfolgender Gruppen minimiert werden.

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern nach allen Seiten zu den Mittanzenden ist einzuhalten.

  • Paartanz ist aufgrund der nicht-kontaktfreien Ausübung des Sports zwar erlaubt, allerdings beschränkt auf einen festen Tanzpartner.

  • Führen von Anwesenheitslisten zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Hierfür liegen in jedem Saal Ordner aus, in denen die Trainerinnen und Trainer ihre einzelnen Gruppen finden. Die Gruppenlisten sind mit einem Datum zu versehen, anwesende Tanzkreismitglieder sind – wöchentlich mit einer Liste – abzuhaken.


3. Hygienekonzept
  • Bei Betreten des Clubhauses sind für die Hände Desinfektionsmittel zu nutzen.
  • Toilettenräume werden einmal täglich intensiv gereinigt. Bei Nutzen der Toiletten gehen wir davon aus, dass diese sauber hinterlassen werden.
  • Nach jeder Tanzstunde sind alle Kontaktflächen, insbesondere Türklinken der Säle und Toiletten und – bei vorheriger Nutzung - die Ballettstangen zu desinfizieren. Verantwortlich hierfür sind die jeweiligen Trainer. Desinfektionsmittel sind in jedem Saal vorhanden.
  • Die Säle sind nach jeden Kurs/Training zu lüften. Dies kann zusätzlich während der Stunden erfolgen, wenn die Musik aus ist oder lediglich als Hintergrundmusik läuft.

Unser aller Verhalten in dieser Krise hat bislang maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Lockerungen möglich sind. Um unsere Chancen zu vergrößern, dass es so bleibt, sollten wir alle die beschriebenen notwendigen Verhaltensmaßregeln beachten – für unsere und die Gesundheit Anderer und ein normalisiertes Leben.

Dabei steht bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Regeln auch zu befürchten, dass unser Clubhaus wieder geschlossen wird.

Der Vorstand

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