20. August 2021

Neue Coronaschutzordnung und 3G-Status

Neue Coronaschutzordnung und 3G-Status

Ab Freitag, den 20.8.2021 gilt in NRW wieder eine neue Coronaschutzverordnung. In unserem Clubhaus muss im Eingangsbereich, in den Umkleiden und den sanitären Anlagen generell eine Maske getragen werden. Außerdem gilt für alle Sportler die 3G-Regel.

Geimpft, getestet oder genesen (ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen keinen Coronatest. Es reicht die Vorlage eines Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung. Kinder, die noch nicht die Schule besuchen, brauchen keinen Coronatest. Da ein Aufenthalt im Clubhaus für Begleitpersonen aufgrund der Abstandsregeln problematisch ist, sollten Kinder bereits in Trainingskleidung gebracht werden. Die Eltern, die die 3G-Regel nicht erfüllen, werden generell gebeten, ihr Kind nicht ins Gebäude zu begleiten.

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