Geimpft, getestet oder genesen (ein negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen keinen Coronatest. Es reicht die Vorlage eines Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung. Kinder, die noch nicht die Schule besuchen, brauchen keinen Coronatest. Da ein Aufenthalt im Clubhaus für Begleitpersonen aufgrund der Abstandsregeln problematisch ist, sollten Kinder bereits in Trainingskleidung gebracht werden. Die Eltern, die die 3G-Regel nicht erfüllen, werden generell gebeten, ihr Kind nicht ins Gebäude zu begleiten.