Aufgrund der Corona-Schutzverordnung NRW gilt bis auf weiteres: Teilnahme an Kursen sowie Aufenthalt im Clubhaus mit Impfstatus 2G+, also ausschließlich Geimpfte und Genesene plus Testnachweis
Der Testnachweis darf nicht älter als tatsächlich 24 Stunden sein (heißt: ein Test vom Vortag 15:30 Uhr reicht für einen Kurs um 16:00 Uhr nicht aus).
Kinder/Jugendliche – freigestellt sind: Schülerinnen und Schüler aufgrund von Schultestungen (außerhalb der Ferien), Kinder bis zum Schuleintritt, Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre, 16-/17-Jährige bis zum 16.01.
Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden hiermit gebeten, neben ihren anderen Verpflichtungen nunmehr auch den Impf- und Teststatus der Teilnehmer*innen zu kontrollieren. Empfohlen wird die digitale Prüfung durch die CovPassCheck-App.