5. Januar 2022

Aktuelle Coronaregeln

Aktuelle Coronaregeln

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung NRW gilt bis auf weiteres: Teilnahme an Kursen sowie Aufenthalt im Clubhaus mit Impfstatus 2G+, also ausschließlich Geimpfte und Genesene plus Testnachweis

  • Der Testnachweis darf nicht älter als tatsächlich 24 Stunden sein (heißt: ein Test vom Vortag 15:30 Uhr reicht für einen Kurs um 16:00 Uhr nicht aus).
  • Kinder/Jugendliche – freigestellt sind: Schülerinnen und Schüler aufgrund von Schultestungen (außerhalb der Ferien), Kinder bis zum Schuleintritt, Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre, 16-/17-Jährige bis zum 16.01.
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden hiermit gebeten, neben ihren anderen Verpflichtungen nunmehr auch den Impf- und Teststatus der Teilnehmer*innen zu kontrollieren. Empfohlen wird die digitale Prüfung durch die CovPassCheck-App.
  • Beim Tanzen besteht keine Maskenpflicht.

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